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8.6.3. Erfassung von Mahntexten

Texte für Mahnstufen
Mit diesem Button können die Mahntexte für die verschiedenen Mahnstufen erfasst werden; beachten Sie, dass alle Mahntexte von Stufe 0 bis Stufe 4 (daher insgesamt 5 Mahntexte) zumindest in Deutsch erfasst sein müssen:
Der Mahntext der Stufe 0 („Zahlungserinnerung“) wird verwendet, wenn Posten noch nie gemahnt wurden und nun in Stufe 1 rutschen; in der Mahnung weist das Programm dann bereits Stufe 1 aus.
Werden Texte in anderen Sprachen erfasst, muss jenes einstellige Sprachkennzeichen eingegeben werden, das auch im Kundenstammblatt verwendet wurde.
Bei den Mahntexten ist zu beachten: Schreiben Sie in den beiden Textblöcken jeweils in einem Zug durch und drücken Sie die ENTER-Taste nur, wenn Sie bewusst einen Absatz lassen wollen; der Text wird in der Mahnung selbständig formatiert.
Beachten Sie weiters, dass  nach Abschluss des Textes in einem Block nicht mehrmals die ENTER-Taste gedrückt wird, da sonst in der Mahnung bewusst Leerzeilen gelassen werden. Sie können einen Block mit der Tabulator-Taste oder durch Mausklick verlassen.
 
                                      Die Mahnung selbst ist so organisiert, dass jeweils der Einleitungs-Textblock ("1. Block") gedruckt wird, anschließend der Mahnblock (Auflistung der einzelnen offenen Posten dieses Kunden), schließlich der Schluss-Textblock ("2. Block).