Unternehmerinnen/Unternehmer, die innerhalb der EU Warenlieferungen oder bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen ausführen, müssen darüber beim Finanzamt eine Zusammenfassende Meldung (ZM) einreichen. Diese Verpflichtung ist Teil des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems (MIAS) der EU-Mitgliedstaaten.
Die Zusammenfassende Meldung muss bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt erfolgen. Sie gilt als Steuererklärung.
FoxFibu übernimmt alle Beträge in die ZM, die mit einem Ustcode mit der EU-Kennung "L" für "Lieferung", "D" (Dreiecksgeschäfte), "Z" (Sonstige Leistungen, insbes. Dienstleistungen) oder "M" haben und deren Kundenkonten eine UID-Kennung hinterlegt haben.
Geben Sie Abrechnungsmonat und -jahr ein und klicken Sie auf die "Seitenvorschau" - sie erhalten ein Protokoll für die Kunden, für die das ZM-Kriterium (s.o.) zutrifft
Kontrollieren Sie die Summe - Sie sollten diese auch mit dem Journal der EU-Bewegungen vergleichen
Vergeben Sie einen Datenpfad mit Dateinamen (im Beispiel "c:\blue\zm.xml") und klicken Sie auf "Sendedaten bereitstellen"
Übermitteln Sie die Daten mit dem blaugrünen Symbol rechts unten an Finanz-Online
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