FoxFibu
Online-Handbuch
×
Menü
Index

7.3.4. Zusammenfassende Meldung "ZM" (Zusatzmodul)

Unternehmerinnen/Unternehmer, die innerhalb der EU Warenlieferungen oder bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen ausführen, müssen darüber beim Finanzamt eine Zusammenfassende Meldung (ZM) einreichen. Diese Verpflichtung ist Teil des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems (MIAS) der EU-Mitgliedstaaten.
 
Die Zusammenfassende Meldung muss bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt erfolgen. Sie gilt als Steuererklärung.
 
FoxFibu übernimmt alle Beträge in die ZM, die mit einem Ustcode mit der EU-Kennung "L" für "Lieferung", "D" (Dreiecksgeschäfte), "Z" (Sonstige Leistungen, insbes. Dienstleistungen) oder "M" haben und deren Kundenkonten eine UID-Kennung hinterlegt haben.
 
 
Ausführliche Zusatzinformationen erhalten Sie über das blaue Fragezeichen-Symbol rechts oben!