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7.3.5. Intrastat-Meldung (Zusatzmodul)

Wikipedia:  Intrastat (kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik, auch ICTS) beruht auf der EG-Verordnung Nr. 638/2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten, welche am 1. Januar 2005 die vormalige EWG-Verordnung Nr. 3330/91 ersetzte. Diese und die EG-Verordnung Nr. 1982/2004 regeln unionsweite Mindeststandards der handelsstatistischen Erfassung.
Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden, in Deutschland und Österreich an das Statistische Bundesamt. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
 
Intrastat-Meldung
Nur bei Modul EU-III möglich.
Sie können die im Zuge des Buchens zusätzlich erfassten Intrastat-Bewegungen auf Seite 3 „Intrastat-Meldung“ mit dem Button „Intrastat-Bewegungen“ nochmals kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren.
Geben Sie den Meldezeitraum ein und selektieren Sie, welches Formular Sie bedrucken möchten (Formular „Eingang“ oder Formular „Versendung“) und legen Sie in den Laserdrucker eine entsprechende Anzahl von Formularen ein.
Weiters können Sie die Intrastat-Meldung auch als Sendedatei speichern, um sie später zu übertragen. Wichtig dabei ist die Authentifikationsnummer Ihrer Firma.
 
Eine ausführliche Beschreibung erhalten Sie über das blaue Fragezeichen direkt vom BlueChip-Server.