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3.1.3.1. RLG-Gliederung


Diese Gliederung ist nur dann von Bedeutung, wenn Sie mit dem Modul "Bilanzausdruck nach RLG" arbeiten!
 
RLG-Gliederung. Gliederung nach dem Rechnungslegungsgesetz; nur zum Zwecke der Bilanzierung erforderlich; der Ausdruck der Bilanz erfolgt nach den Gliederungsvorschriften des Rechnungslegungsgesetzes. BlueChip Software liefert eine komplette Gliederung mit dem Programm mit. Auszug:
 
Gruppe:  Bilanzgliederungsnummer (110, 120, ...); diese muss dann dem jeweiligen Konto zugeordnet werden (siehe am Beispiel des Kontos 2700 die RLG-Gliederung 180)
 
 
E:  Ebene der Gliederung:
Für  Aktiva und Passiva gilt:
Ausdruck-Beispiel
 
1 =  Obergliederung 
A. Anlagevermögen
 
2 =  Hauptgliederung
I.  Sachanlagen
 
3 =  Untergliederung
1.  Bebaute Grundstücke
 
 
 
 
 
 
 
 
E:  Ebene der Gliederung:
Für Aufwände und Erträge gilt:
Ausdruck-Beispiel:
 
1 =  Absummierung Hauptgruppe
"6. Gesamterlöse"
 
2 =  Zwischensummen-Gruppe
"14. Finanzerfolg"
 
3 =  Hauptgliederung (arab. Ziffer)
"1. Umsatzerlöse"
 
4 =  Untergliederung (Kleinbuchst.)
"a) Leistungserlöse"
Textierung          Textierung : Text bis zu 140 Stellen; wird in der Bilanz auf bis zu 3 Zeilen aufgeteilt
Formel                Formel : legt fest, welche Untergruppen jeweils zu einer Hauptgruppe zusammengefasst bzw. addiert werden; als Zwischenzeichen ist nur "+" zulässig.
                         Beachten Sie: wird das von BlueChip vorgegebene Schema korrigiert, müssen allenfalls auch die Formeln nachkorrigiert werden.
                         Beachten Sie: die Kontenzuordnung muss jeweils zur untersten Ebene erfolgen; in der oben dargestellten RLG-Gliederung müsste daher ein Konto „060 Betriebs- und Geschäftsausstattung“ der RLG-Gliederung 126 zugeordnet werden; falsch wäre die Zuordnung 120.