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3.9.1.3. Umsatzsteuer-Codes/ Umsatzsteuer-Konten

Die bisherige Programmeinschränkung auf 20 UST-Codes wurde aufgehoben; es können mit Code <Strg-N> neue Datensätze mit zusätzlichen UST-Codes hinzugefügt werden.
Codes: alle bisherigen UST-Codes bleiben aufrecht, Codes betreffend EU-Verkehr werden ab 900 angelegt.
Der Steuersatz wird wie bisher direkt aus dem Code errechnet, beispielsweise 210 = Vorsteuer 10%, 320 = Umsatzsteuer 20% etc.
Ist jedoch in der letzten Spalte der Tabelle ein Ust-Satz hinterlegt, gilt dieser Satz; der Code hat nur noch die Steuerungsfunktion der ersten Stelle, z.B. 2.. = Vorsteuer, 3.. = Umsatzsteuer etc.; damit ist es möglich, auch Prozentsätze mit Kommastellen anzulegen.
Kurz: es ist nunmehr auch möglich, für die 3-stelligen UST-Codes auch bis zu 2-stellige Kurzcodes beim Buchen einzugeben; ist z.B. der Vorsteuer mit 10% (Code 210) ein Kurzcode 1 zugeordnet, kann dieser beim Buchen eingegeben werden; nach Bestätigung mit ENTER-Taste wird sofort der Code 210 angezeigt und als solcher gespeichert.
Art des Codes: Geben Sie hier einen beliebigen Kommentar ein
EU-Kennung : für EU-Codes (>= 900) vorgesehen; derzeit sind folgende Codes vorgesehen (siehe entsprechende Rubriken im neuen UVA-Formular U30):
<L> = Lieferung in EU-Staat an Unternehmer mit UID-Nummer (Export)
<E> = Erwerb aus einem EU-Staat (Import)
<A> = "Abholung" bzw. kleiner Versandhandel (Letztverbraucher kauft in Öst. ein)
<V> = "Versand"(großer Versandhandel - UST-Satz des Exportlandes)
<F> = "Fremd-Umsatzsteuer" nach § 19 Abs. 1 zweiter Satz und gemäß Art. 19 Abs.1
<G> = Steuerschuld gemäß Artikel 25 Abs. 5
<H> = Steuerschuld gemäß §11 Abs. 12 und 14, § 16 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 4
<2> = Steuerfrei gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 1, sofern Lieferungen neuer KFZ an UID
<3> = Steuerfrei gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 1 durch Fahrzeuglieferer gemäß Art. 2
<4> = Steuerfrei gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2
<6> = Steuerfreie innergem. Erwerbe gemäß Art. 6 Abs. 2
Beachten Sie: die richtige Kennung ist für eine richtige Behandlung der Umsatzsteuerauswertungen unbedingte Voraussetzung!
UST-Konto: das Programm bietet ab sofort die Möglichkeit, mehrere Vorsteuer- und Umsatzsteuer-Sammelkonten zu bebuchen bzw. auf diesen zu sammeln; erfolgt hier keine Zuordnung, gilt das Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonto, das im Zweig <Stamm - fixe Konten> definiert wurde (Aufwärtskompatibilität mit alter Version).
Wird hier ein Vorsteuer- oder Umsatzsteuerkonto definiert, dann wird bei Auftreten des UST-Codes bei einer Buchung auf dieses Konto hin gesammelt; beispielsweise kann ein eigenes Vorsteuerkonto mit 10% und ein eigenes Vorsteuerkonto mit 20% definiert werden. Für die üblichen Vorsteuer-Codes 210, 220 und die üblichen Ust-Codes 310,320 sind zwingend die im Kontenstamm und im Stamm der fixen Konten definierten Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuer-Kontonummern einzutragen!
Ist das hier definierte Konto noch nicht vorhanden, kann es sofort aus der Tabelle heraus halbautomatisiert angelegt werden.
Beachten Sie: Bei Codes mit Erwerbsteuer, Abholung und Versand (EU-Kennungen <E>, <A>, <V>) sowie für die Sonderfälle mit EU-Kennung <F> (Fremd-Ust nach §19) und <G> (Art. 25 Abs. 5) muss zwingend ein Umsatzsteuerkonto definiert werden!
VST-Konto: diese Spalte ist nur für die EU-Kennung <E> (Erwerbsteuer) vorgesehen; das Vorsteuer-Konto muss für diese Kategorie zwingend definiert werden.
Skonto-Konto: eine Zuordnung eines Skonto-Kontos zu einem bestimmten Ust-Code ist sinnvoll im Absatzbereich (Kundenskonti-Konten), oder im Einkaufsbereich, wenn nicht die RLG-Methode verwendet wird (Rechnungslegungsgesetz: Skonti werden sofort auf dem entsprechenden Warenkonto oder Aufwandskonto in Abzug gebracht und nicht auf eigene Lieferantenskonto-Konten verbucht).
Die Einstellung, nach welcher Methode Lieferantenskonti verbucht werden sollen, erfolgt bei <Stamm - Programmsteuerung - Lieferantenskonti auf Skontokonten verbuchen?>; wird "N" eingegeben, kommt die RLG-Methode zum Zug; in diesem Fall werden Skonto-Konten, die in der Tabelle der UST-Codes definiert werden, ignoriert.
Wird nach der RLG-Methode vorgegangen, werden Skonti von Anlagegütern automatisch in der Klasse 0 auf dem entsprechenden Anlagenkonto gebucht, somit der aktivierungspflichtige Anschaffungswert richtig erfasst.
Damit Skonti aus EU-Geschäften im Rahmen der OP-Skonto-Automatik richtig gebucht werden, ist es zwingend erforderlich, bei diesen EU-Codes ein entsprechendes Skonto-Konto zuzuordnen.
Land: (nur für EU-Codes); geben Sie hier eine zweistellige Länderkennung des entsprechenden EU-Landes ein, z.B. "DE" für Deutschland, "FR" für Frankreich etc.; das Feld wird bei Nicht-EU-Codes unter 900 übersprungen.
Beachten Sie folgende Ausnahme für Anzahlungen: in die Spalte "Land" muss in diesem Fall ein "V" für Vorsteuer-Buchung, ein "U" für Umsatzsteuer eingetragen werden, damit das Programm unterscheiden kann, ob eine Teilzahlung eines Kunden (UST-Code) oder eine Teilzahlung an einen Lieferanten (VST-Code) vorliegt.
Ust-%: Geben Sie hier, falls erforderlich, einen Umsatzsteuersatz ein; im Normalfall genügt der UST-Code, da die letzten beiden Stellen des UST-Codes den UST-Satz definieren.
Für EU-Codes über 900 muss jedenfalls für die Fälle Erwerb, Abholung und Versand sowie diverse Sonderfälle ein UST-Satz eingegeben werden. Beim großen Versandhandel (Überschreitung der Lieferschwelle) kommt der Steuersatz des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung.
Ebenso muss der entsprechende UST-Satz für Anzahlungs-Codes (z.B. 580, 581, ...) definiert werden.
Der Umsatzsteuersatz wird u.U. auch notwendig bei einer allfälligen Änderung der Steuersätze in Österreich im Zuge einer EU-Anpassung.
Abb. unten: Tabelle der Umsatzsteuercodes inkl. Anzahlungs-Codes (Auszug 1)
 
Abb.: Tabelle der UST-Codes für EU-Buchungen (Auszug 2):