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3.9. UStG 1994 und Auswirkungen des EU-Binnenmarktes

Österreich ist mit dem 1.1.1995 der EU beigetreten.
Somit entfallen ab diesem Zeitpunkt innergemeinschaftlich die steuerlichen Grenzen im Bereich der Umsatzsteuer.
Dies hat wesentlichen Einfluss auf die Finanzbuchhaltung:
1.       Jeder innergemeinschaftliche Erwerb muss getrennt erfasst und verbucht werden.
2.       Es müssen die Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen aus der EU erfasst werden (großer und kleiner Versandhandel, Abholfall)
3.       Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID-Nummern) müssen erfasst werden.
4.       Es muss vierteljährlich eine Umsatzsteuerstatistik ("zusammenfassende Meldung") erstellt werden.
5.       Die bisherigen Regelungen betreffend Drittländer (Nicht-EU-Staaten wie USA, Schweiz, .) bleiben wie bisher aufrecht (Einfuhrumsatzsteuer, UST-Befreiung der Exporte)
6.       Wird die Meldung der Importe nicht an einen Dritten (Spediteur) übergeben, müssen die Warenbewegungen für das statistische Zentralamt (Intrastat) erfasst werden.
FoxFibu nimmt die neuen Regelungen auf, bleibt jedoch komplett aufwärtskompatibel mit allen bisherigen Regelungen (UST-Codes etc.) sowie dem Datenbestand.
Wir weisen darauf hin, dass in der ersten Update-Version die wichtigsten Regelungen enthalten sind, Spezialregelungen für bestimmte Branchen werden nach Bedarf in das Programm eingebaut.