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3.9.2.3. "Abholung" und "kleiner Versandhandel"

Private Abnehmer können bis auf einige Ausnahmen unbegrenzt Waren aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat einführen. In diesem Fall trägt die Ware den Ust-Satz des Ursprungslandes.
Beispiel: ein deutscher Privatabnehmer kauft in Österreich Waren um 25,000.-- netto ein; es liegt eine steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung vor und wäre dzt. mit dem Normalsteuersatz von 20% oder dem ermäßigten Steuersatz von 10% zu unterwerfen. Der deutsche Privatkäufer erhält daher in Österreich eine Rechnung mit der entsprechenden Umsatzsteuer.
Der Fall "kleiner Versandhandel" bedeutet: ein deutscher Privatabnehmer kauft in Österreich ein und lässt sich die Ware nach Deutschland senden. Solange die sog. Lieferschwelle des Bestimmungslandes nicht überschritten wird, liegt der Fall des "kl.Versandhandels" vor. Die Lieferung ist im Ursprungsland (i.e. Österreich) steuerpflichtig und steuerbar und unterliegt dem Ust-Satz des Ursprungslandes.
Die beiden Fälle "Abholung" und "kl. Versandhandel" können im Prinzip gemeinsam behandelt werden. Um die Lieferschwelle zu kontrollieren, sollte jedoch pro EU-Land ein eigenes Erlöskonto vorgesehen werden.
a)      Legen Sie in der Tabelle der UST-Codes einen Code '930'an (mit <Strg-N> kann eine neue Zeile angefügt werden), der als EU-Kennung 'A'(Abholung, kl. Versand) aufweist.
In der Spalte "Ust-Konto"ist ein entsprechendes Umsatzsteuer-Sammelkonto zuzuordnen, der Ländercode sowie der Ust-Satz (z.B. 20.00%); ein Skonto wird in diesem Fall meist ein sofort gewährter Skonto sein und wird daher nicht extra verbucht.
b)      Legen Sie einen Belegkreis an, der das Buchen steuert: <Stamm - Belegkreise>.
Es sollte für jedes EU-Mitgliedsland ein eigenes Erlöskonto angelegt werden; im konkreten Fall wird dem Belegkreis "AV"(Ausgangsrechnung Versand) sofort das Erlöskonto "4101 Erlöse Abholung/ Versand 20% BRD" zugeordnet; das Feld "Umsatzstatistik" ist mit "J" zu füllen, wenn die Buchungen dieses Kreises in die Umsatzstatistik eingehen sollen; als EU-Kennung ist "A" einzugeben (Abholung); dem Belegkreis ist ebenso der entsprechende UST-Code (im angenommenen Fall '930') aus der Code-Tabelle der UST-Codes zugeordnet (siehe dazu 1.2 und 1.3)
c)       Buchen Sie nun: Belegkreis 'AV'; es wird als Soll- und Habenkonto sofort das entsprechende Erlöskonto vorgeschlagen, als Ust-Code wird '930'vorgeschlagen; überschreiben
Sie nun das Sollkonto mit der Kontonummer des Kundenkontos oder dem Kassakonto.
Als Betrag ist der Bruttobetrag der Rechnung einzugeben.
Die fertige Buchungszeile zeigt folgendes Bild:
Das beim Buchen eingeblendete Erlöskonto 4101 muss sofort den Nettobetrag aufweisen.