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3.9.5. Verbuchung von Teilrechnungen/ Teilzahlungen/ Schlussrechnungen im Bau- und Baunebengewerbe im Lieferantenbereich
In diesem Bereich ergibt sich das Problem der Verbuchung von "echten" Teilrechnungen; der Buchungsvorgang beginnt daher bereits mit der Teilrechnung, nicht erst mit der geleisteten Anzahlung.
FoxFibu sieht dafür die Möglichkeit vor, die Vorsteuer der Teilrechnung mit dem UST-Code "490"(491, ..) auf ein Konto "noch nicht abzugsfähige Vorsteuer" umzuleiten. Zum Zeitpunkt der Teilzahlung erfolgt die Verustung durch Buchung mit dem Code "590" (591, ...); das Programm bucht aufgrund dieses Codes vom Konto "noch nicht abzugsfähige VST" auf das Vorsteuer-Konto um.
Die Schlussrechnung wird mit dem Bruttobetrag des ausstehenden Restes mit normalem Vorsteuer-Code verbucht; hinsichtlich der Restzahlung gilt der oben beschriebene Punkt 3.3.
Werden Teilrechnungen vor Stellung der Schlußrechnung nicht beglichen, müssen Sie mit UST-Code "490" mit demselben Buchungssatz wie die Teilrechnung, allerdings mit negativem Betrag, wieder storniert werden.
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