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3.9.3. Verbuchung von Anzahlungen/ Teilzahlungen/ Schlussrechnungen

Ab 1.1.1995 sind An-/Voraus-/Teilzahlungen schon bei deren Vereinnahmung Ust-pflichtig ("Mindest-Istbesteuerung"), sofern der zugrundeliegende Vertrag nicht vor dem 1.1.1995 abgeschlossen wurde (Übergangsregelung). Es muss ein Ust-Beleg vorliegen.
Ebenso hat der Leistungsempfänger (Zahlender) einen Vorsteuerabzug, wenn ein solcher Beleg vorliegt und die Überweisung durchgeführt worden ist.
Wir schlagen für diesen Tatbestand folgende Buchungsweise vor:
a)      Aus der Sicht des Kunden (Leistungsempfängers):
Teilzahlung: Lieferantenkonto an Bank (Bruttobetrag); das Programm erstellt, wenn mit dem entsprechend angelegten UST-Code gebucht wird, automatisch ein 2. Buchung: Geleistete Anzahlungen (mit Steuercode, daher netto) an Verrechnungskonto Anzahlungen (dort brutto)
Beispiel: Teilzahlung von 1,200,000.-- (inkl. 20% Ust) für einen Gebäude-Zubau
Buchung: 330026 Baumeister GmbH / 2800 Bank    1,200,000.-- (Code 582, s.u.)
Automatik-Buchung: 240 Anzahlungen / 241 Verr. Anzahlungen 1,200,000.-- (Code 220)
Schlussrechnung: Anlagekonto an Lieferant (Gesamtbetrag brutto); ein spezieller Steuercode erstellt wiederum eine Automatik-Buchung, die jene der Teilzahlung storniert
Beispiel: Gesamtbetrag der Schlussrechnung 3,600,000.-- (inkl. 20% Ust)
Buchung: 0200 Gebäude / 330026 Baumeister 3,600,000.-- (Code 583, s.u.)
automatische Stornobuchung: 240 / 241 -1,200,000.-- (Code 220)
b)      Aus der Sicht des Lieferanten (Leistungserbringers):
Im Prinzip wie oben a)
Teilzahlung: Bank an Kundenkonto (Bruttobetrag); das Programm erstellt, wenn mit dem entsprechend angelegten UST-Code gebucht wird, automatisch ein 2. Buchung: Geleistete Anzahlungen (mit Steuercode, daher netto) an Verrechnungskonto Anzahlungen (dort brutto)
Schlussrechnung: Kunde an Erlöse (Gesamtbetrag brutto); ein spezieller Steuercode erstellt wiederum eine Automatik-Buchung, die jene der Teilzahlung storniert
c) Aus der Sicht des Lieferanten, wenn die TR verbucht wird:
Teilrechnung: Kundenkonto an Erlösverrechnung (brutto, ohne Steuercode)
Eingang der Teilzahlung: Bank an Kundenkonto (spezieller Code); aufgrund des Codes generiert das Programm eine automatische Buchung: Erlösverrechnung an Erlöse 20% (Code 320)
Schlussrechnung: es wird nur der verbleibende Differenzbetrag verbucht.
Das Programm regelt den Tatbestand der Mindest-Istbesteuerung folgendermaßen: Bei Buchung des Zahlungseinganges beim Lieferanten wird z.B. mit UST-Code 580 gebucht. Dieser Code ist in der Tabelle der Ust-Codes zu definieren: im Feld EU-Kenn. ist "T" für "Teilrechnung" einzugeben, es sind 2 Verrechnungskonten am rechten Tabellenende zuzuordnen, ebenso der zugehörige Ust-Satz (z.B. 20%).
Das erste, definierte Verrechnungskonto (vorletzte Spalte) entspricht dem Erlösverrechnungskonto, auf dem mit Ust-Code, daher netto, gebucht wird.
Sie können das Buchen vereinfachen, wenn Sie zusätzlich unter Stamm - Belegkreise für Teil- und Schlussrechungen einen eigenen Belegkreis definieren:
Durch Zuordnung des Ust-Codes sinkt die Fehlerwahrscheinlichkeit beim Buchen, dass auf den speziellen Ust-Code vergessen wird, der die Automatik-Buchung bei Anzahlungen steuert.